Bauvertragsrecht: mehr Rechte für Verbraucher

Am 01.01.2018 treten wichtige Änderungen im Bauvertragsrecht in Kraft. Sie betreffen vor allem Verbraucher und räumen diesen mehr Rechte ein. Dabei geht es hauptsächlich allem um das Widerrufsrecht, die Baubeschreibung und die Festlegung der Bauzeit sowie Abschlagszahlungen und wichtige Unterlagen wie etwa den Energieausweis oder Nachweise für die Baugenehmigung.

Außerdem sind mit der Aufnahme der §§ 650p, 650q BGB die wesentlichen vertragstypischen Pflichten für Architekten und Ingenieure im BGB festgehalten worden.

Wichtig: Diese Neuerungen gelten nur für Verträge, die ab dem 01.01.2018 entstehen. Wer also die Neuregelungen für sich beanspruchen will, sollte mit dem Vertragsschluss bis zum 01.01.2018 warten oder ausdrücklich in dem Vertrag die Geltung der neuen Regeln vereinbaren.

Deutscher Bundestag
Bundesgesetzblatt

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