Nutzer eines WLAN-Routers darf sich auf 16-stelliges Passwort verlassen

Nach einer neueren Entscheidung des Bundesgerichtshofs kann sich der Käufer eines WLAN-Routers auf eine ausreichende Sicherung verlassen, wenn er geprüft hat, dass der Router durch ein aus 16 Ziffern werkseitig für das Gerät individuell voreingestelltes Passwort geschützt ist und er auch sonst zum Kaufzeitpunkt keine Hinweise auf eine Sicherheitslücke kennt (so BGH v. 24.11.2016 I ZR 220/15).

Grundsätzlich haftet der Inhaber des Internetanschlusses dafür, wenn von seinem Anschluss aus illegale Downloads von Filmen, Musikstücken u. Ä. erfolgen. Meist geschieht dies durch spezielle Tauschbörsensoftware wie beispielsweise BitTorrent. Die Tauschbörsensoftware selbst ist nicht illegal, jedoch deren Nutzung, wenn auf diesem Weg Filme oder Musikstücke heruntergeladen werden, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen. Das erkennt man zumeist daran, dass dadurch ansonsten kostenpflichtige oder offizielle Anbieter umgangen werden.

Wenn jedoch wie im betreffenden Fall feststeht, dass jemand anderes als der Anschlussinhaber sich einen unberechtigten Zugang zu dem Internetanschluss verschafft hat, darf sich der Anschlussinhaber auf den werkseitig eingestellten aus 16-Ziffern bestehenden WPA2-Schlüssel verlassen, wenn nicht zum Kaufzeitpunkt oder davor Veröffentlichungen über unbefugte Entschlüsselung erfolgten.

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